Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG
Zehn Mitglieder werden von der Hauptversammlung der Aktionäre gewählt. Zehn Mitglieder werden von den Arbeitnehmern gewählt. Die Bundesrepublik Deutschland hat, solange sie mehrheitlich Aktionär ist, das Recht, drei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden.